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Müller, Erik; Podes, Stephan: Politik & Co, Politik-Wirtschaft für das Gymnasium, Niedersachsen. Für die Jahrgangsstufen 9 und 10, Bd. 2. Bamberg: C. C. Buchner Verlag, 2016, 282.

"Arbeits- und Armutsmigration in der EU"


[S. 282]

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Arbeits- und Armutsmigration in der EU

Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zum Kern der Freiheiten des EU-Binnenmarkts und bildet eine Grundlage der Wirtschafts- und Währungsunion. Das EU-Freizügigkeitsgesetz umfasst vier Freiheiten, 1. die Reisefreiheit, 2. die Dienstleistungsfreiheit, 3. die Niederlassungsfreiheit und 4. die Arbeitnehmerfreizügigkeit. EU-Bürger können also innerhalb der Europäischen Union in ein anderes Land ziehen und dort Arbeit suchen. Beim Zugang zu Beschäftigung, bei Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und Steuervorteilen haben sie ein Recht auf Gleichbehandlung, so wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes. Besonders im Fokus stehen derzeit Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien, da ihre Zahl gestiegen ist und sie seit 2014 als Mitglieder der EU die vollen Freizügigkeitsrechte des europäischen Binnenmarktes besitzen. In der Debatte um eine mögliche Armutsmigration aus Rumänien und Bulgarien geht es vor allem um die Situation der Roma aus beiden Ländern, die in Zukunft womöglich in den Arbeitsmarkt schwer zu integrieren sein werden und damit dem Sozialstaat zur Last fallen können. Das Problem der Armutsmigration stellt sich vor allem in jenen Mitgliedstaaten [sic.] deren wirtschaftliche und soziale Entwicklung sich weit unter dem Durchschnitt der EU-Staaten bewegen. Strategien gegen die Armutsmigration sind einerseits die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in den schwachen Ländern durch gezielte Hilfen der EU zu verbessern, andererseits die Integration der Zuwanderer in den Kommunen durch finanzielle Unterstützung zu vertiefen.

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