Friedenskonferenz in Münster 1648
[S. 73]
6. Der Westfälische Friede oder der Friede zu Osnabrück und Münster (Abb. 46).
Nach fünfjährigen Verhandlungen schloß der Kaiser in Osnabrück mit Schweden, in Münster mit Frankreich Frieden. Das Ringen gegen Spanien im Westen Europas ging weiter. - Schon vorher war im Rat-
[S. 74]
haussaal zu Münster der Friede zwischen Spanien und Holland unterzeichnet worden; endgültig gewann jetzt Holland die Freiheit. Die neu erstandene holländische Nation wurde, wie die großen Friedensschlüsse des Zeitalters Ludwigs XIV. zeigen, bis in den Anfang des 18. Jahrhunderts hinein eines der politischen Zentren Europas. In kultureller Hinsicht überflügelte es im Zeitalter Rembrandts sogar die südlichen, habsburgisch verbliebenen Niederlande, deren großer Maler Rubens (s. S. 123) auch als Diplomat und Persönlichkeit europäisches Ansehen erringen konnte.
[Abbildung in Schwarz-weiß, Ausschnitt aus dem Gemälde von Gerard Ter Borgh].
Abb. 46. Friedenskongreß zu Münster (Ausschnitt aus dem Gemälde von Gerh. Terborch, um 1670)
a) Wichtigste Bestimmungen des Westfälischen Friedens. […]
b) Die Bedeutung des Friedens. Der Friede von Münster und Osnabrück bedeutete:
1. für Europa eine neue Machtgruppierung. Zum erstenmal [sic] wurden die politischen und religiösen Fragen in Deutschland nicht von deutschen Fürsten, sondern zwischenstaatlich geregelt. Das „Konzert der Mächte“ trat an die Stelle des universalen Kaisertums. Von Reichsfremden erhielt das deutsche Reich seine staatliche und kirchliche Neuordnung. Darüber hinaus besaßen als Bürgen des Friedens Frankreich und Schweden das Recht, Deutschland zu überwachen (Abb. 47);
2. konfessionell das Ende der Religionskriege. Die Glaubensspaltung stand nun endgültig fest und konnte gewaltsam nicht mehr beseitigt werden. Das Zeitalter der Konfessionskriege hatte aufgehört. Von nun an fehlten bei der geschichtlichen Entwicklung die religiösen Antriebe. Es kam allmählich zur religiösen Duldsamkeit; Lutheraner und Reformierte näherten sich in ihren Anschauungen;
[S. 75]
3.für das Reichden Sieg der Territorialstaaten. Die fürstliche „Libertät“ hatte über den kaiserlichen Zentralismus gesiegt. Das politische Leben verlagerte sich nun endgültig vom Reich in die Territorien, und die einzelnen Fürsten waren praktisch in ihren Gebieten souverän. Das Reich hatte sich in einen losen Staatenbund aufgelöst; es bestand nur noch in einer Summe von 355 Einzelstaaten; es war nach den Worten des Staatsrechtslehrers Pufendorf (s. S. 114) „ein Monstrum“. Den Einzelstaaten war aber dadurch der Weg zu einer kräftigen Eigenentwicklung freigemacht worden. Damit entging Deutschland dem Schicksal einer geistigen Uniformierung, der besonders Frankreich in steigendem Maße erlag;
4.
wirtschaftlichdie Abschnürung Deutschlands vom Welthandel, weil sämtliche Flußmündungen in fremder Hand waren. zudem befand sich Deutschland in einer wirtschaftlichen Übergangsepoche. Die Zeit der Städte als führender Wirtschaftsmacht war überall in Europa vorüber. Während sich jedoch in dieser Krisenzeit Holland, Frankreich und England zu Handels- und Kolonialstaaten ersten Ranges entwickelten, übernahmen in Deutschland die Einzelstaaten die Führung auf wirtschaftlichem Gebiet; begreiflicherweise waren sie der Konkurrenz des Auslandes nicht gewachsen. Ausländische Waren überschwemmten den deutschen Markt. Weite Landstriche waren verwüstet und die Bevölkerungszahl stark gesunken.